List of unavailable materials

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Unter Swissness können die Branchen eine Liste zu den verfügbaren oder nicht verfügbaren Materialien in der Schweiz veröffentlichen. Infolge des Eintrages in der Liste darf ein Fabrikant davon ausgehen, dass er die Kosten der im Ausland bezogenen Materialien im Ausmass der angegebenen ungenügenden Verfügbarkeit von der Berechnung der Herstellungskosten ausschliessen kann. Die Berücksichtigung eines teilweise in der Schweiz ungenügend oder teilweise ungenügend verfügbaren Materials erfolgt somit im Verhältnis zur Angabe auf der Branchenliste.

Damit sich die Uhrenunternehmen auf zuverlässige Informationen zu diesen Materialien stützen können, hat die FH ein Verfahren zur Registrierung dieser Materialien auf der Branchenliste konzipiert.

Für weitere Informationen möchten wir Sie auf den Begleittext sowie auf das untenstehende Antragsformular verweisen.

Antragsformular

Antragsteller (Name der Gesellschaft und Anschrift):

Kontaktperson:

Email-Adresse :

Betroffene(s) Material(ien) – Präzise Beschreibung:

Unverfügbarkeit in der Schweiz in Prozent angegeben:

Hinweise welche die Nichtverfügbarkeit belegen:

CAPTCHA code
Vertraulichkeit: Die Behandlung der Anträge wird unter Beachtung des Schweizer Datenschutzgesetzes vorgenommen (SR 235.1). Die vorgeschlagenen Materialien werden von den FH-Kommissionen und Organen geprüft. Bei Gutheissung des Antrags wird das Material auf der Branchenliste eingeschrieben und auf der Website der FH mit dem entsprechenden Nichtverfügbarkeitsgrad publiziert. Nur diese beiden Informationen werden auf der öffentlichen Liste figurieren. Der Name und die Anschrift des Antragstellers werden weder publiziert noch kommuniziert.

Die von der Branche veröffentlichten Angaben zu den in der Schweiz verfügbaren oder nicht verfügbaren Materialmengen begründen einzig eine Vermutung nach Art. 52k MSchV. Diese Vermutung kann im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens umgestossen werden.